Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. April 2026

  1. Geltungsbereich

  2. Diese AGB gelten für alle Angebote, Aufträge und Leistungen von Lex Bartels (nachfolgend "AN") gegenüber Privatkunden (nachfolgend "AG"). Abweichende Bedingungen des AG sind nur gültig, wenn der AN ihnen schriftlich zustimmt.


  3. Vertragsabschluss

  4. Ein Vertrag kommt zustande durch schriftliche Auftragsbestätigung oder Unterzeichnung des Auftragsvertrags durch beide Parteien. Offerten des AN sind 30 Tage gültig.


  5. Leistungsumfang

  6. Der Leistungsumfang ergibt sich ausschliesslich aus der Offerte und dem Auftragsvertrag. Zusatzleistungen werden separat vereinbart und verrechnet. Der AN ist berechtigt, Teilleistungen an geeignete Dritte (Subunternehmer) zu vergeben.


  7. Mitwirkung des Auftraggebers

  8. Der AG stellt rechtzeitig alle benötigten Materialien, Informationen, Genehmigungen und Zugänge bereit. Verzögerungen durch unzureichende Mitwirkung berechtigen den AN, Fristen und Honorar entsprechend anzupassen. Mehraufwand wird zu den geltenden Stundenansätzen verrechnet.


  9. Honorar und Zahlung

  10. Es gelten die in der Offerte ausgewiesenen Preise in CHF. Sofern nichts anderes vereinbart:

    — 25% Anzahlung bei Vertragsunterzeichnung, 75% nach Abnahme
    — Zahlungsfrist: 30 Tage netto ab Rechnungsdatum
    — Auslagen, Reisespesen und Material werden separat verrechnet

    Der AN behält bis zur vollständigen Zahlung das Eigentum sowie alle Rechte am Arbeitsergebnis.


  11. Abnahme

  12. Nach Zustellung des Endprodukts hat der AG 10 Arbeitstage Zeit für eine schriftliche Rückmeldung. Ohne fristgerechte Rückmeldung gilt das Produkt als abgenommen. Mängelrügen müssen konkret und schriftlich begründet werden. Ästhetische Präferenzen ausserhalb des vereinbarten Leistungsumfangs begründen keinen Mangel.


  13. Korrekturschleifen

  14. Inklusive sind die in der Offerte definierten Korrekturschleifen. Jede weitere Korrekturschleife wird zum vereinbarten Stundenansatz verrechnet. Grundlegende Konzeptänderungen nach Produktionsbeginn gelten als neuer Auftrag.


  15. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  16. Alle Arbeitsergebnisse (Rohmaterial, Schnitt, Grafiken etc.) sind urheberrechtlich geschützt und bleiben geistiges Eigentum des AN. Nach vollständiger Zahlung erhält der AG das einfache, nicht übertragbare Nutzungsrecht für den in der Offerte definierten Zweck. Nicht vereinbart sind insbesondere:

    — kommerzielle Weiterlizenzierung oder Weiterverkauf
    — Bearbeitung oder Verfremdung ohne Zustimmung des AN
    — Nutzung ausserhalb des vereinbarten Verwendungszwecks

    Der AN ist berechtigt, das Projekt zu Referenz- und Portfoliozwecken (inkl. Social Media) zu nutzen, sofern der AG nicht schriftlich widerspricht.


  17. Drittrechte (Musik, Persönlichkeitsrechte)

  18. Der AN verwendet lizenzierte Musik oder stellt geeignete Optionen zur Verfügung. Wünscht der AG spezifische Musik, ist er für die Einholung der Lizenzen und Kosten selbst verantwortlich. Für Aufnahmen von Personen ist der AG für die Einholung der erforderlichen Einwilligungen (Art. 13 DSG) verantwortlich.


  19. Haftung

  20. Der AN haftet nur für vorsätzlich oder grobfahrlässig verursachte Schäden. Jegliche Haftung für leichte Fahrlässigkeit, mittelbare Schäden sowie entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig. Bei Verzögerungen infolge höherer Gewalt, Krankheit oder unvorhersehbarer Ereignisse ist der AN von jeglicher Haftung von Folgeschäden entbunden. Dauert das Ereignis länger als 30 Tage, können beide Parteien vom Vertrag zurücktreten, ohne Schadenersatz zu schulden. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten. Die Haftung des AN ist auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt. Der AN haftet nicht für Schäden, die auf mangelhafte Mitwirkung des AG zurückzuführen sind.


  21. Vertraulichkeit

  22. Beide Parteien behandeln vertrauliche Informationen der anderen Partei diskret und geben diese nicht ohne Einwilligung an Dritte weiter. Dies gilt nicht für gesetzlich vorgeschriebene Offenlegungen.


  23. Rücktritt und Kündigung

  24. Der AG kann den Auftrag schriftlich kündigen. Bei Kündigung sind folgende Stornogebühren geschuldet:

    — Vor Produktionsbeginn 25% des Gesamthonorars
    — Nach Produktionsbeginn 75% des Gesamthonorars

    Der AN kann den Auftrag aus wichtigem Grund kündigen. In diesem Fall sind nur die bis zur Kündigung erbrachten Leistungen geschuldet.


  25. Archivierung und Datenhaltung

  26. Projektdateien und Rohmaterial werden für maximal 12 Monate gespeichert. Eine langfristige Archivierung ist nicht garantiert.


  27. Änderungen der AGB

  28. Der AN ist berechtigt, diese AGB jederzeit anzupassen. Die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung ist massgebend.


  29. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

  30. Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht. Gerichtsstand für Streitigkeiten ist Basel, vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften zum Schutz von Konsumenten.